Stand: November 2021
Wir nehmen ab sofort an der 2G-Reglung teil, mit der alle Besucher*innen nachweisbar geimpft oder genesen sein müssen. Die Impfung muss per Nachweis vollständig und mindestens 14 Tage her sein. Die Genesung muss per Nachweis mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegen.
Der Kinobesuch ist weiter für Personen möglich, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Sie müssen den Nachweis darüber und einen gültigen negativen Testnachweis (Schnelltest maximal 24 Stunden, PCR-Test maximal 48 Stunden alt) vorlegen.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von den Nachweisen (Impfung / Genesung) (noch) befreit. Sie können einen Lichtbildausweis (z.B. Schülerausweis) und den Testnachweis der Schule vorlegen, der gilt auch am Wochenende als ausreichend.
Bei typischen Symptome einer Infektion der Atemwege gilt: Kommt bitte nicht ins Kino.
Wir prüfen beim Einlass bei unseren Besucher*innen die entsprechenden Nachweise zur Impfung oder Genesung etc. in Verbindung mit dem Personalausweis.
Wie benötigen weiterhin von allen Besucher*innen die Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer). Das ist möglich per Luca-App. CoronaWarnApp oder auch mit einem Kontaktzettel, der beim Einlass ausgefüllt werden muss. Die Datenschutzregeln werden von uns eingehalten.
Bitte habt Verständnis und Geduld, dass der Einlass daher etwas länger als sonst dauert.
Es gelten die üblichen Hygieneregeln:
Wir behalten Abstände im Kinosaal bei, belegen die Plätze nur zur Hälfte und weisen euch beim Ticketkauf die Plätze zu.
Wir empfehlen, online Reservierungen für die Vorstellungen vorzunehmen.
Auf den Plätzen im Kino könnt ihr die Masken abnehmen, natürlich könnt ihr sie auch aufbehalten, wenn euch das lieber ist.
Wir haben im Kinosaal eine Lüftung, die für den nötigen Luftaustausch sorgt.